Endlich ist es soweit und wir präsentieren den bewährten & extrem geländegängigen SXT Monster EEC in der straßenzugelassenen Version – gültig in der gesamten EU. Somit kann dieses Modell was speziell für die Offroadnutzung konzipiert und hergestellt ist, nun auch im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
Die technischen Komponenten der STVZO zugelassenen Version unterscheiden sich etwas von der nicht straßenzugelassenen Variante. Der SXT Monster EEC besitzt neben einer typengeprüften Lichtanlage zudem auch Blinker vorne wie hinten, einen Halter für das benötigte Versicherungskennzeichen sowie eine Hupe. Zusätzlich um das Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen wurde der Elektroroller ebenfalls an der Vorderachse um ein Lenkradschloss erweitert, welches einfaches wegschieben des Fahrzeuges verhindert.
Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 45 km/h und ist elektronisch abgeregelt. Der bürstenlose Antriebsmotor ist der bereits bewährte mit 2000 W Max. Motorleistung. Die Bremsanlage musste zulassungs- & richtlinienbedingt auf mechanisch wirkende Scheibenbremsen an beiden Achsen modifiziert werden. Neu ist das große LCD Display am Lenker welches die Geschwindigkeit, Tages- sowie Gesamtkilometer sowie viele weitere Daten mehr, jederzeit gut ablesbar anzeigt.
Der SXT Monster EEC ist erhältlich mit 3 unterschiedlichen Akkuvarianten welche auch die stark unterschiedlichen Anschaffungskosten begründen:
Die unterschiedlichen Akkusysteme sind jederzeit untereinander mit wenigen Handgriffen austausch- und ersetzbar.
Der Sitz sowie auch der Lenker sind in der Höhe verstellbar, sodass der Elektroscooter auf nahezu alle Körpergrößen optimal einstellbar ist. Das Trittbrett ist aus echtem Bambusholz hergestellt.
Das Produkt ist gemäß der europäischen Gesetzgebung für Online-Verkäufe ab dem Empfangsdatum 2 Jahre lang garantiert.
Verschleißteile, die einer üblichen Abnutzung bei normaler Benutzung unterliegen, sind von der Garantie ausgeschlossen, bzw. unterliegen gesonderten Garantiebestimmungen. Dazu zählen (aber nicht ausschließlich): Reifen, Bremsen, Akku, Motor, Lager, Bowdenzüge, Lenkergriffe etc.
Der Garantiezeitraum beträgt für Akkus 6 Monate und für Motoren 12 Monate ab Erstkaufdatum.
Wenn du weitere Informationen benötigst, schau bitte auf unserer Website unter der Rubrik "Gewährleistung" nach.
Bei Problemen zögere nicht, unser Team zu kontaktieren.
Wenn das Feld "Zustand" auf der Produktseite entweder fehlt oder den Wert "Neu" angibt, bedeutet dies, dass das Produkt offensichtlich brandneu ist und die Originalverpackung nie geöffnet wurde.
Gelegentlich verkaufen wir auch B-Ware oder C-Ware. In solchen Fällen wird dies immer im "Zustand"-Feld auf der Produktseite angegeben. In beiden Fällen handelt es sich selbstverständlich um ein funktionsfähiges Produkt ohne Mängel, die seine ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigen würden.
Bei der überwiegenden Mehrheit der B-Ware, die wir verkaufen, handelt es sich lediglich um eine leicht beschädigte Verpackung, und das Paket wurde nie geöffnet.
B-Ware bedeutet manchmal, dass das Paket geöffnet wurde. Das Produkt könnte für einen Test verwendet oder als Ausstellungsstück genutzt worden sein, wurde jedoch niemals von einem Kunden versichert und auf öffentlichen Straßen gefahren. Die einzigen möglichen Mängel am Gerät sind leichte Kratzer oder Spuren von Handhabung.
C-Ware bedeutet, dass das Produkt gebraucht ist. In den meisten Fällen handelt es sich um Produkte, die von Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurückgegeben wurden. Der Zustand des Produkts ist daher dem Neuzustand recht nahe. Das Produkt könnte aufgrund eines möglichen Defekts durch ein Reparaturzentrum gegangen sein, befindet sich jedoch in einwandfreiem Arbeitszustand.
Für alle B-Ware- und C-Ware-Produkte gelten dieselben Widerrufs- und Gewährleistungsrechte wie für Neuwaren.