Versicherungspflicht für E-Scooter

 Versicherungspflicht für E-Scooter in Deutschland

  • Für E-Scooter besteht innerhalb Deutschland Versicherungspflicht. Ohne Versicherungsschutz ist es nicht erlaubt, mit elektrischen Stehrollern öffentliche Straßen zu befahren. Die Versicherungsgesellschaft versichert Ihr elektrisches Kleinstfahrzeug (eKF) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • Zur Gruppe der elektrischen Kleinstfahrzeuge zählen E-Scooter. Sie sind maximal 70 cm breit, bis 140 cm hoch und bis 200 cm lang. Ihr Gewicht darf 55 kg nicht überschreiten. Außerdem müssen sie eine Lenk- oder Haltestange aufweisen und über einen elektrischen Antrieb verfügen. 
  • Basis für den Versicherungsschutz ist die Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und leistet Schadenersatz, wenn durch Sie als Fahrer dritte Personen oder fremde Gegenstände zu Schaden kommen. 
  • Die E-Scooter Versicherung beginnt wie die Mofa- und Mopedversicherung im März. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate

                  Versicherungsplakette