Wer 2026 einen E-Scooter kaufen möchte, stößt immer häufiger auf Meldungen über neue Vorschriften: Werden Blinker bald Pflicht? Muss ein bereits gekaufter E-Scooter nachgerüstet werden? Und darf ein aktuelles Modell mit Straßenzulassung auch 2027 noch gefahren werden?
Die kurze Antwort lautet: Ja, ein bereits zugelassener E-Scooter darf grundsätzlich weiter genutzt werden. Für vorhandene Fahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis besteht keine Pflicht zur Nachrüstung. Gleichzeitig gelten ab 2027 neue technische Anforderungen für neu in Verkehr gebrachte Elektrokleinstfahrzeuge sowie neue Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrer.
Wir erklären, was die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) konkret bedeutet, welche Termine wichtig sind und worauf Sie beim Kauf eines E-Scooters mit Straßenzulassung achten sollten.
E-Scooter sind inzwischen ein fester Bestandteil des Straßenverkehrs. Mit der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sollen die technischen Sicherheitsanforderungen weiterentwickelt und die Verhaltensregeln stärker an den Radverkehr angeglichen werden.
Die Verordnung wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dabei muss zwischen zwei Bereichen unterschieden werden:
Technische Anforderungen an neue Fahrzeuge: maßgeblich ab dem Jahr 2027
Neue Verhaltens- und Verkehrsregeln: überwiegend ab dem 1. März 2027
Diese Unterscheidung ist wichtig. Nicht jede neue Vorschrift betrifft automatisch einen E-Scooter, der bereits gekauft wurde oder schon eine ABE besitzt.
Eine der bekanntesten Änderungen betrifft die Fahrtrichtungsanzeiger. Ab 2027 müssen neu in Verkehr gebrachte E-Scooter grundsätzlich mit Blinkern ausgestattet sein. Die Betätigung soll für den Fahrer eindeutig erkennbar sein. Außerdem müssen die Blinker so angebracht sein, dass sie nicht einfach durch Hände oder Körper verdeckt werden.
Das ist im Alltag ein echter Sicherheitsgewinn. Wer ohne Blinker abbiegen möchte, muss bislang häufig eine Hand vom Lenker nehmen. Gerade auf Kopfsteinpflaster, bei Nässe oder beim Bremsen kann das unsicher sein. Fest integrierte Blinker ermöglichen es, die Fahrtrichtung anzuzeigen und gleichzeitig beide Hände am Lenker zu behalten.
Viele aktuelle E-Scooter sind schon heute mit Blinkern ausgestattet. Beispiele aus unserem Sortiment sind unter anderem:
der VMAX NEW VX2 HUB mit Blinkern vorne und hinten sowie akustischem Signal,
der VMAX VX4 mit integrierter Blinkfunktion,
der Egret GT mit Blinkern vorne und hinten,
der ePowerFun ePF-SKATE mit insgesamt sechs Blinkern,
sowie der PURE AIR Suspension mit Blinkern am Lenker.
Wichtig: Eine vorhandene Blinkerausstattung allein bedeutet nicht automatisch, dass ein Modell bereits nach sämtlichen technischen Vorschriften für Neufahrzeuge ab 2027 genehmigt wurde. Sie ist jedoch schon heute ein sinnvolles Sicherheitsmerkmal.
Die Novelle betrifft nicht nur die Beleuchtung. Die technischen Prüf- und Sicherheitsanforderungen werden in mehreren Bereichen angepasst.
Bei den vorgeschriebenen Prüfungen soll künftig auch nachgewiesen werden, wie zuverlässig ein E-Scooter unter nassen Bedingungen verzögert. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Bremsausstattung konkretisiert. E-Tretroller als mehrachsige Fahrzeuge müssen über voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad verfügen.
Unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen lohnt sich beim E-Scooter-Kauf ein genauer Blick auf das Bremssystem. Hydraulische Scheibenbremsen, Trommelbremsen oder die Kombination einer mechanischen Bremse mit einer elektronischen Motorbremse haben jeweils unterschiedliche Vorteile hinsichtlich Bremsleistung und Wartungsaufwand.
Auch die Anforderungen an die Batteriesicherheit werden angepasst. Das betrifft in erster Linie Hersteller und Genehmigungsverfahren für neue Fahrzeuge. Käufer müssen für ihren bereits zugelassenen E-Scooter keinen neuen Akku anschaffen.
Im täglichen Gebrauch bleiben die bekannten Grundregeln entscheidend: nur ein passendes Original- oder freigegebenes Ladegerät verwenden, beschädigte Akkus nicht weiterladen und den E-Scooter nicht dauerhaft extremer Hitze, Frost oder Feuchtigkeit aussetzen.
Vorgesehen sind außerdem eine zusätzliche Prüfung des Ständers und erweiterte fahrdynamische Tests. Damit sollen Stabilität und Sicherheit typischer Alltagssituationen besser berücksichtigt werden.
Ja. Bereits gekaufte Elektrokleinstfahrzeuge mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis dürfen weiter genutzt werden. Eine Nachrüstung auf die neuen technischen Anforderungen ist nicht vorgeschrieben.
Das bedeutet insbesondere:
Ein zugelassener E-Scooter ohne Blinker wird 2027 nicht automatisch illegal.
Es besteht keine allgemeine Pflicht, Blinker nachträglich anzubauen.
Eine bereits erteilte Straßenzulassung verliert nicht allein wegen der neuen technischen Vorschriften ihre Gültigkeit.
Ein nicht genehmigter nachträglicher Umbau kann dagegen die Betriebserlaubnis beeinträchtigen. Beleuchtung, Controller, Motor oder andere zulassungsrelevante Bauteile sollten deshalb nicht eigenmächtig verändert werden.
Wer 2026 einen E-Scooter mit ABE kauft, muss den Kauf wegen der Reform also nicht aufschieben. Achten Sie darauf, dass es sich tatsächlich um eine für Deutschland zugelassene Ausführung handelt. Auf Mein-eScooter finden Sie hierfür unsere Übersicht der E-Scooter-Modelle mit ABE für Deutschland.
Neben den technischen Vorgaben werden die Regeln für E-Scooter stärker an diejenigen für Fahrräder angepasst.
Ab dem 1. März 2027 dürfen E-Scooter-Fahrer auch den speziellen Grünpfeil für den Radverkehr nutzen. Das Abbiegen bei Rot ist dort jedoch erst nach dem Anhalten und nur unter Beachtung der üblichen Sorgfaltspflichten erlaubt.
Ist ein Gehweg, eine Fußgängerzone oder ein Bussonderfahrstreifen durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben, gilt diese Freigabe ab März 2027 grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Kommunen können E-Scooter lokal weiterhin ausdrücklich ausschließen.
Auf freigegebenen Gehwegen und in freigegebenen Fußgängerzonen gilt weiterhin Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
E-Scooter dürfen künftig nebeneinander fahren, sofern dadurch der übrige Verkehr nicht behindert wird. Auch hier orientiert sich die Regel stärker am Fahrradverkehr.
Das unzulässige Befahren von Gehwegen wird teurer. Der Regelsatz soll von 15 auf 25 Euro steigen. Auch die Mitnahme einer zweiten Person auf einem E-Scooter soll künftig im Regelfall mit 25 statt bisher 5 Euro geahndet werden.
Wichtig bleibt: E-Scooter sind nur für eine Person vorgesehen. Das gilt unabhängig von Größe, Motorleistung oder maximaler Zuladung des Modells.
Die neuen Regeln ändern nichts an den wichtigsten Kaufkriterien. Entscheidend sind weiterhin der persönliche Einsatzbereich und eine gültige Straßenzulassung für Deutschland.
Für den täglichen Arbeitsweg können ein moderates Gewicht, gute Federung und zuverlässige Blinker besonders wichtig sein. Der neue ePowerFun ePF-SKATE richtet sich beispielsweise an Pendler, während der VMAX NEW VX2 HUB eine kompakte Bauweise mit Blinkern vorne und hinten kombiniert.
Wer regelmäßig längere Strecken fährt oder besonderen Wert auf Komfort legt, kann Modelle wie den VMAX VX4 oder Egret GT in Betracht ziehen. Für preisbewusste Fahrer bieten der PURE AIR Suspension und der ePowerFun ePowerFun ePF-SKATE bereits moderne Sicherheits- und Komfortmerkmale in einer niedrigeren Preisklasse.
Neben Blinkern sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte achten:
gültige ABE für die deutsche Modellvariante,
passende reale Reichweite für den eigenen Arbeitsweg,
Bremsanlage und Bereifung,
Federung und Fahrkomfort,
Gewicht und Klappmechanismus,
maximale Zuladung,
Ersatzteilversorgung und Reparaturmöglichkeiten.
Die neuen E-Scooter-Regeln sollen die Sicherheit erhöhen und die Nutzung im Straßenverkehr verständlicher machen. Für Käufer ist vor allem eine Information entscheidend: Ein 2026 legal gekaufter E-Scooter mit ABE darf auch nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften weitergefahren werden. Eine generelle Nachrüstungspflicht besteht nicht.
Wer schon heute Wert auf integrierte Blinker, ein gutes Bremssystem und eine sichere Batterie legt, findet bei Marken wie Segway-Ninebot, VMAX, Egret, ePowerFun und Pure zahlreiche entsprechend ausgestattete Modelle. Welche technische Genehmigungsfassung ab 2027 für ein konkret neu produziertes Modell gilt, ist jedoch von dessen Baujahr und Genehmigung abhängig.
Sie sind noch unsicher, welcher E-Scooter zu Ihrem Arbeitsweg und Ihren Anforderungen passt? Entdecken Sie unsere E-Scooter mit Straßenzulassung oder lassen Sie sich von unserem Team beraten.
Für ab 2027 neu in Verkehr gebrachte E-Scooter gelten neue technische Anforderungen einschließlich Fahrtrichtungsanzeigern. Bereits zugelassene Bestandsfahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.
Ja, wenn der E-Scooter bereits ordnungsgemäß zugelassen wurde und über eine gültige ABE oder Einzelbetriebserlaubnis verfügt. Die neuen Vorschriften machen vorhandene Fahrzeuge nicht automatisch unzulässig.
Nein. Das Bundesministerium für Verkehr bestätigt ausdrücklich, dass bereits gekaufte und zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge weiterverwendet werden dürfen und keine Änderung benötigen.
Nein. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland bleibt auf höchstens 20 km/h begrenzt.
Ja. Entscheidend ist, dass Sie eine für Deutschland zugelassene Modellvariante mit ABE kaufen. Dieses Fahrzeug darf auch 2027 weiter genutzt werden.